Wir sind Ihr Unfallspezialist!
Für KFZ-Schäden
- Haftpflichtschaden
- Kaskoschaden
- Glasschaden
- Wildschaden
- Marderschaden
Notfall-Hotline: 06875 700 95 01
Sie haben einen Unfall?
Wir kümmern uns persönlich um Ihren Fall.
Hilfe bei den Formalitäten mit der Versicherung.
Wir erstellen Ihnen Kostenvoranschläge mit Fotos und übermitteln diese ggf. auf Wunsch digital an die Versicherung. Bei größern Schäden, ab 1.500 Euro empfehlen wir einen freien Sachverständigen bzw. Gutachter. Dieser vertritt Ihre Interessen, ermittelt die Reparaturkosten, ggf. Wertminderung und erstellt ein Beweisgutachten.
Wir bieten:
- fachgerechte Reparatur ihres Fahrzeuges
- Vermittllung einen KFZ Sachverständigen für Beweisgutachten
- Vermittlung eines Rechtsanwaltes, falls gewünscht
- Unfallersatzwagen
Unser Tipp: Sie haben einen Unfall und waren nicht Schuld? = Haftpflichtschaden?
Im Kfz Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Dann rufen Sie uns bitte an.
Wir vertreten Ihre Interessen und informieren Sie. Wir haben bei Bedarf auch Kontaktmöglichkeiten zu Gutachter oder Rechtsanwalt.
Bei KFZ-Schäden, bei denen Sie geschädigt wurden, entscheiden Sie, wer den Schaden repariert (nicht die gegnerische Versicherung, die den Schaden bezahlen muss!).
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstandenen Schäden übernehmen. Dabei kann es sich um viele verschiedene Posten handeln. Mögliche Leistungen, die einem Geschädigten zustehen:
- Reparaturen: Nach einem Unfall steht es dem Geschädigten zu, dass sein Fahrzeug wieder instand gesetztwird. Die Kosten können dabei über 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. Das Besondere daran: Der Geschädigte kann sich die von einem Gutachter festgestellte Schadenssumme für eine fällige Reparatur auch auszahlen lassen, ohne dass er sein Auto dafür repariert. Liegen die Kosten für eine nötige Reparatur oder Instandsetzung über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für eine Anschaffung eines gleichwertigen PKW.
- Erstattung bei Wertminderung: Selbst wenn ein Unfallfahrzeug repariert wurde, hat es meist einen geringeren Wert als vorher. Diese Wertminderung wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Der Geschädigte hat das Rechte diese einzufordern.
- Erstattung der Heilungskosten: Wenn jemand bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, hat er das Recht auf eine Kostenerstattung der Heilungskosten durch die gegnerische Versicherung.
- Schmerzensgeld: Ist der Geschädigte durch den Unfall gesundheitlich beeinträchtigt, hat er das Recht, Schadensersatz einzufordern.
- Kosten für Rechtsanwälte: Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners in der Regel dessen Kosten übernehmen.
- Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs: Der Geschädigte hat ein Recht darauf, dass die Versicherung des Gegners die Abschleppkosten trägt.
- Kosten für Sachverständige: Nach einem Unfall kann der Geschädigte einen Sachverständigen oder Gutachter seiner Wahl zur Schadensfeststellung beauftragen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.